20.07.2010

Patienten in Not - was dürfen Rettungsassistenten?


Patienten in Not - was dürfen Rettungsassistenten?
Auch wenn im ländlichen Bereich kein Notarzt zur Verfügung steht oder einen längeren Anfahrtsweg hat, dürfen Rettungsassistenten keine Notfallmedikamente verabreichen. Das nichtärztliche Personal gerät so immer wieder in einen Zwiespalt zwischen unterlassener Hilfeleistung und Kompetenzüberschreitung, berichtet das ARD-Magazin Kontraste in ihrem Betreig vom 15. Juli 2010.

Das in vielen Fällen eine optimale präklinische Versorgung aus mehr als nur Blutdruck messen und ins Krankenhaus transportieren besteht, wird an Beispielen aus verschiedenen Bundesländern aufgezeigt. Die Berichterstatter zeigen auf welche Kompetenzen für Rettungsassistenten zulässig sind und wie sich Kompetenzüberschreitungen auswirken können.


Die Tätigkeit, sowei die Kompetenzen des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals sind im veralteten Rettungsassistentengesetz erfasst.
Die notwendige Anpassung des über zwanzig Jahre alten Gesetzes, die starre Haltung der Bundesärztekammer, der Festlegung von Regelkompetenzen für Rettungsassistenten - werden in dem Bericht verdeutlicht und kritisch dargestellt.



 
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