26.03.2009
Verbesserte Warnwirkung der Blaulichtanlage

Sondersignaltechnik der neuen Generation

Halbleiter- oder LED-Beleuchtung stellt vermutlich die wichtigste Entwicklung in der Beleuchtung seit der Entdeckung des elektrischen Lichts vor mehr als 100 Jahren dar.
Licht emittierende Dioden (LED) sind Halbleiterdioden, die in Durchlassrichtung Licht erzeugen. Nachdem diese Technik ursprünglich für Signallampen eingesetzt wurde, wird sie inzwischen für die unterschiedlichsten Beleuchtungssysteme eingesetzt. Im Bereich der Warnleuchten ergeben sich durch den Einsatz von LED-Technik vielfältige Anwendungsbereiche.


Die klassische Generation von Blaulichtern basierte auf einer Rundum-Warnleuchte mit Einzelreflektor-Drehspiegeltechnik und Halogenlampe. Bei direktem Sonnenlichteinfall ist die Warnwirkung sehr verlustreich und wird durch eine niedrigere Blitzfrequenz der Leuchten verstärkt. Im täglichen Gebrauch erwies sich die Halogentechnik auch als sehr anfällig und kurzlebig.

Optimale Warnwirkung durch moderne LED-Sondersignalanlage


Die neue LED Technik bringt viele Vorteile für unseren Anwendungsbereich. LED´s der neusten Generation erzeugen ein besonders intensives Licht. Die hohe Farbsättigung erhöht zusätzlich die Warnwirkung der Sondersignalanlage, insbesondere bei starker Sonneneinstrahlung.
Durch eine lange Lebensdauer der LED´s wird der Wartungsaufwand reduziert. Ein weiterer Vorteil der LED-Technik ist der geringe Stromverbrauch, die Sondersignalanlage kann dadurch ohne Probleme zur Absicherung von Unfallstellen genützt werden.
Ein zusätzlich mittig auf dem Dach montierter LED Powerflash erzeugt ein starkes nach vorne gerichtetes Blinklicht. Die hohe Intensität des Lichtes hat bei Einsatzfahrten auf Schnellstraßen  eine hohe Warnwirkung und unterstützt das schnelle Vorankommen der Rettungsteams entscheidend. Zusätzliche an den Außenspiegeln angebrachte, nach vorne gerichtete, LED-Blaulicht-Blitzer verbreitern das Fahrzeug optisch und weisen die vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer auf das herannahende Einsatzfahrzeug mit Wegerecht hin. Diese Neuerung kommt hauptsächlich im Stadtverkehr zu tragen, wenn sich die Einsatzfahrzeuge durch den stehenden Verkehr bewegen.
Die LED Sondersignalanlagen wurden in unseren neuen Notarzteinsatzfahrzeugen montiert, Rettungs- und Krankentransportwagen wurden teilweise auch schon ausgestattet.
Die Vorteile sind für uns eindeutig und zukünftige Einsatzfahrzeuge werden gleich ausgestattet.

Anpassung der Grenzwerte für Lärmbelastung


Beim Einsatz des akustischen Wegerechtsignals wird mit herkömmlichen Sirenen die EG – Richtlinie „Lärm“ 2003/10/EG deutlich überschritten. In der Richtlinie ist der Tages-Lärmexpositionspegel für den Arbeitnehmer auf nur noch 80 dB festgelegt, der Spitzenschalldruck von 135 dB darf auch nicht überschritten werden. Es wird auch die Verpflichtung des Arbeitgebers für Schutzmaßnahmen des Arbeitsnehmers klar geregelt.
Beim Betrieb von Dachbalkensystemen entstehen Spitzenlärmbelastungen von durchschnittlich 87.2 dB ohne eingeschalteten Funk. Wird der Funk betrieben steigt die Belastung auf den Spitzenwert von 111.7 dB und einer durchschnittlichen Belastung von 94.9 dB. Bei einer solchen Lärmbelastung ist der Arbeitnehmer verpflichtet einen Gehörschutz zu tragen, und die tägliche Belastungszeit darf nur 15 Minuten betragen.
Da der Arbeitnehmerschutz wie z. B. das Tragen eines Gehörschutzes während einer Sondersignalfahrt aus anderen rechtlichen Punkten nicht umsetzbar ist, reagierten die Hersteller von akustischen Wegerechtanlagen mit Überlegungen des angepassten Einbaus.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Studie "Lärm in Funkstreifenwagen" erfolgt mit freundlicher Genehmigung von Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé, Bergische Universität Wuppertal

Nachteile der Dachbalkensysteme und Pressluftsignalanlagen


Beim älteren Einsatzfahrzeuge wurden die optischen und akustischen Signalanlagen vornehmlich auf dem Dach montiert. Oft wurde zusätzlich zum elektrischen Martinshorn noch eine Pressluftsignalanlage montiert.
Durch die Nähe zum Fahrerraum übersteigt die Lärmbelastung die in der Richtlinie vorgegeben Grenzwerte um ein vielfaches. Spitzenwerte von über 110 dB bei eingeschaltem Funk entstehen regelmäßig. Bei der Errechnung der Tagesdosis für solche Spitzenlärmbelastung ergibt sich die Zeit von 3,75 Minuten für den Arbeitnehmer. In der Praxis könnten die Mitarbeiter dadurch nur noch 1/5 einer Einsatzfahrt täglich absolvieren.
Zu diesen Ergebnissen kam die Studie von der Universität Wuppertal im Auftrag der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Die Ergebnisse der Arbeit von Herrn Prof. D. Krahé können Sie hier einsehen.
Der Einsatz von Pressluft-Signalanlagen erzeugt um ein vielfaches höhere Lärmwerte im Betrieb. Nicht nur außerhalb des Einsatzfahrzeuges, sondern auch im Fahrzeuginnern werden die Richtwerte überschritten.
Ein Verzicht von Pressluft-Signalanlagen im Sinne des Benutzers steht daher im Vordergrund.

Akustisches Wegerechtsignal in optimierter Einbauweise


Durch den weiter vom Fahrerraum entfernten Einbau der Sirenen, wird die Lärmbelastung nachweislich weit unter die Vorgaben der EG-Richtlinie 2003/10/EG gesenkt. Die Lärmbelastung im Fahrzeuginnern sinkt ohne eingeschalten Funk auf durchschnittlich 67,6 dB. Im Fahrzeuginnenraum kann somit auch bei eingeschalteter Sirene kommuniziert werden. Das Urteil der Benutzer für die neuen Systeme ist positiv, durch die Senkung des Lärmpegels im Fahrzeuginneren sind die Benützungszeiten länger. In der akustischen Wirkung außerhalb des Einsatzfahrzeugs ist beim Einbau des Systems in die Front kein Unterschied zum herkömmlichen Dachbalkensystem zu verzeichnen.
 
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